Deutscher Freidenker-Verband e.V., Landesverband Sachsen-Anhalt

Nein, nein Vögel darf man füttern, Jacques Baud nicht.

Ereignisse überschlagen sich, oder auch nicht, in jedem Fall verschärfen sich Auseinandersetzungen in der aktuellen Politik und da die EU-Bürokratie anscheinend nicht mehr weiter weiß, werden Sanktionen gegen Kritiker verhängt. Das dieses nicht dem ansonsten gern bemühten Rechtsweg folgt, es keine Anhörungen, Prozesse und ähnliches gibt, sondern gleich zur Strafe übergegangen, ist auch ein Zeichen dafür, wie richtig die sanktionierten Kritiker mit ihren Einschätzungen liegen müssen.

Folgender kurzer Text, welchen die Überschrift entnommen, landete mit beschriebener Aufforderung im E-Mailpostfach und ist aus den verschiedensten Gründen zu unterstützen, allein schon weil mit diesen existenzbedrohenden Sanktionen weitere Kritik an der aktuellen EU-europäischen Politik unterdrückt werden soll. Das sich in diesem Zusammenhang historische Parallelen, gerade auch aus der deutschen Geschichte, aufdrängen, versteht sich von selbst, wohin es geführt hat, dürfte allgemein bekannt sein.

Nein, nein Vögel darf man füttern, Jacques Baud nicht.

Ich bitte Euch gegen diese Perversion des Rechtes zu protestieren: https://free-baud.org/

„Er hat keinen Zugriff mehr auf seine Bankkonten und andere Vermögenswerte. Auch ist es EU-Bürgern und -Unternehmen untersagt, Baud finanziell zu unterstützen. Das ist für Baud auch deshalb einschneidend, weil sein Verleger aus Frankreich kommt. Zudem darf Baud weder in den EU-Raum ein – noch durch diesen reisen; er sitzt also in Brüssel fest.

In der Schweiz würde er nicht belangt werden, weil der Bundesrat das Sanktionspaket zur «hybriden Bedrohung» nicht übernommen hat.

….

Baud sagt, er habe keine Beziehungen zu russischen Medien oder Behörden und verwahrt sich gegen den Propagandavorwurf. «Ich bekomme keinen Rubel von Russland. Was hätte ich davon?» Er sieht sich als neutraler Analyst.“

Quelle: https://www.watson.ch/schweiz/justiz/156991293-der-fall-jacques-baud-und-die-verbreitung-russischer-propaganda

Obiger Beitrag wurde versendet, worauf es einen weiteren, interessanten und des Nachdenkens werten Text gegeben:

Lieber …,


danke, dass Du dies verteilst! Der Bundestag hat, ohne dass dies öffentlich wahrgenommen wurde, ein neues Gesetz verabschiedet. Dieses Gesetz bedroht Menschen, die Sanktionierten helfen, mit Haftstrafen bis zu 10 Jahren.

Es gibt den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung, der im Strafgesetzbuch unter dem § 323c wie folgt dargestellt wird:

1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Dies bedeutet, der Bundestag hat dafür gesorgt, dass wir uns entweder dem Bruch des neuen Sanktionsgesetzes schuldig machen oder der unterlassenen Hilfeleistung. In jedem Fall machen wir uns strafbar. Diese Unrechtslage ist ein deutlicher Hinweis auf eine autoritäre Staatsform. Und natürlich sollten wir uns gegenseitig versichern, dass wir uns niemals von einer Macht dazu zwingen lassen, Hilfebedürftige nicht zu unterstützen, dies ergibt sich aus unserer grundlegenden Menschlichkeit.

Das Verbot, Sanktionierten zu helfen, steht für mich in der Tradition der Forderung im Dritten Reich: „Kauft nicht bei Juden!“ Hier ist deutlich zu erkennen, dass die „Banalität des Bösen“ nicht mit dem 3. Reich untergegangen ist. Eine derartige unmenschliche Frechheit sollten wir auf keinen Fall akzeptieren.


Herzliche Grüße

IN einem dritten Text wird sich nochmals des Themas zugewendet, es ist zu empfehle den gesetzten Links zu folgen.

An welche Zeit erinnert einen das nur?

Ab Minute 55:37 fragt Florian Warweg (Nachdenkseiten) in der Bundespressekonferenz nach, ob Verlagen und Medien Strafverfolgung droht, wenn sie Bücher von EU-Sanktionierten weiter verkaufen oder frühere Interview mit dem Betroffenen weiter online lassen.

Denn genau das ist passiert: Deutsche Verlage haben die Bücher des in Brüssel lebenden, sanktionierten Schweizers Jacques Baud aus ihrem Sortiment genommen. Und diverse deutsche Medien haben frühere Interviews mit ihm online entfernt. Dies alles haben sie offensichtlich vorsorglich getan, um etwaigen Konsequenzen zu entgehen.

Und nun die Antwort: Sinngemäß sagte Martin Giese, Sprecher des Auswärtigen Amtes, dass seine Behörde damit nichts zu tun habe. Warweg müsse bei den Strafverfolgungsbehörden nachfragen.

Halten wir fest: Die Bundesregierung hat dieser existenzvernichtenden Strafmaßnahme gegen Baud wegen bloßer Meinungsäußerung, also ohne eine Straftat begangen zu haben, zwar zugestimmt. Aber was genau nun danach strafbar wäre oder nicht, interessiert sie nicht, weiß sie nicht und ist wohl auch nirgendwo geregelt. Wer wie bestraft werde, sollen gefälligst die Strafverfolgungsbehörden entscheiden.

Das sieht man derzeit bei Hüseyin Drogru. Der Berliner hat derzeit nicht mal Zugang zu seinem Existenzminimum, einfach, weil seine Bank sagt: Nö, machen wir nicht. Und einfach, weil das Jobcenter sagt: Nö, wir geben dir nix, weil du sanktioniert bist.

Man muss sich das vorstellen: Die EU sanktioniert auf der Basis selbst einfach Leute, die nix getan haben, weil sie die zu kritisch findet. Die Leute fliegen dann überall raus: Banken sperren die Konten, Telefongesellschaften kündigen Telefonverträge, Vermieter kündigen Mietverträge, Stromanbieter kündigen Stromverträge, Krankenkasse kündigt die Versicherung, alle anderen Versicherer kündigen auch… Du kannst nicht mehr zum Arzt gehen, nirgendwo mehr wohnen, hast keinen Cent mehr, darfst theoretisch nicht mal mehr mit deinem Auto fahren,….

Das einzige, was du dann legal tun darfst: Unter einer Brücke verhungern. Und wer dich vorm Erfrierungs- und Hungertod rettet, also unterbringt und versorgt, den können die „Strafverfolgungsbehörden“ nach Lust und Laune verfolgen.

Siehe ab Minute 55:37

https://www.youtube.com/watch?v=wc_h213yQKM

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